08.03.2022
Was bedeuten die erweiterten Berichtspflichten hinsichtlich CSR für Unternehmen? Wie können die vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) außerhalb des eigenen Unternehmens erfasst werden? Das waren die Hauptthemen, die bei der jüngsten Erfahrungsaustauschrunde „Recht, Energie und Umwelt“ des Cleantech-Clusters diskutiert wurden.
Die Berater von ConPlusUltra hatten als Ausgangspunkt für den Erfahrungsaustausch die Inhalte der neuen EU-Richtlinien aufbereitet, die ab 2023 auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einer Bilanzsumme größer 20 Mio. Euro oder einem Umsatz größer 40 Mio. Euro ausgeweitet werden. Das heißt, diese Unternehmen sind ab 1.1.2023 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Der sogenannte Carbon Footprint kann für ein Unternehmen (Corporate Carbon Footprint) oder ein Produkt (Product Carbon Fooprint) berechnet werden. Wie die Diskussion zeigte, erfassen aktuell bereits mehrere Unternehmen in der ERFA-Runde ihre Scope 1 und 2 Emissionen. Die vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) allerdings stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen.
„Ganz im Sinne des Erfahrungsaustauschs zeigte Greiner als Best Practice vor, wie das Unternehmen auch diese Aufgabe gelöst hat“ so Organisatorin Karin Traxler vom Cleantech-Cluster.
Die Erfahrungen beim Erheben dieser vor- und nachgelagerten Emissionen und die Schwierigkeiten dabei wurden im Anschluss von den ERFA Teilnehmer:innen diskutiert.
Der nächste Termin der ERFA HSE findet voraussichtlich am 12. Juli 2022 bei der Fa. NEMAK in Linz statt. Die ERFA richtet sich an Umwelt- und HSE-Beauftragte aus produzierenden Unternehmen.
Anmeldung sind telefonisch unter +43 732 79810-5214 oder per Mail an: cleantech-cluster@biz-up.at möglich.
1x Schnuppern kostenfrei!
150,00 € (exkl. MwSt.) für Partner einer Clusterinitiative
300,00 € (exkl. MwSt.) für Nicht-Partner