19.10.2021
Mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) vom 27.07.2021 wurde die Förderung für Fernwärme- und Fernkältesysteme neu strukturiert und im UFG verankert. Die Umweltförderung im Inland soll damit den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen vorantreiben.
Zielsetzung ist eine jährliche Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energieträgern bzw. Abwärme von mehr als 1,5% - damit kann ein bedeutender Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität im Raumwärmesektor bis 2040 geleistet werden. Es steht ein jährliches Budget von 30 Mio. Euro für 2021 bis 2030 zur Verfügung.
Klimafreundliche Fernwärme liegt vor, wenn mindestens 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder zu 50 % aus einer Kombination der genannten Quellen stammen. Gefördert werden auch Investitionen in klimafreundliche Fernkältesysteme mit Kältemaschinen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme, wobei bei Kompressionskälteanlagen mindestens 50 % der bei diesen Anlagen anfallenden Abwärme genutzt und in das Fernwärmenetz eingespeist werden muss, sowie die Gebäudeanschlüsse.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis (Dekarbonisierungspfad) über die Erreichung eines Anteils von zumindest 60 % an erneuerbarer Energie in der Fernwärme- oder Fernkältebereitstellung bis 2030 und ein Anteil von 80 % bis 2035.
>> Ausbau und Dekarbonisierung von klimafreundlichen Fernwärmesystemen
>> Ausbau und Dekarbonisierung von klimafreundlichen Fernkältesystemen