03.02.2016
Erhalten Sie den Wert Ihrer Energieeffizienz-Maßnahmen
Der 14. Februar 2016 ist Lostag zur werterhaltenden Sicherung von Energieeffizienzmaßnahmen. Energielieferanten, die im Vorjahr mehr als 25 Mio. kWh Energie an Endkunden in Österreich abgegeben haben, müssen jährlich Effizienzmaßnahmen von 0,6 Prozent des vorjährigen Energieabsatzes nachweisen.
40 Prozent der Effizienzmaßnahmen müssen im Haushaltsbereich gesetzt werden. Für nicht nachgewiesene Effizienzmaßnahmen müssen die Energielieferanten eine Ausgleichszahlung von 20 Cent/kWh leisten. Herzstück des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist die Übertragung von Energieeffizienzmaß-nahmen, welche Unternehmen und Haushalte 2014 und 2015 gesetzt haben oder künftig setzen werden. Denn die Energielieferanten können ihre Einsparverpflichtungen im Regelfall nur durch den Erwerb von extern gesetzten Maßnahmen erfüllen.
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