02.12.2020
Mit welchen Strategien die Stadt Wien künftig das Deponieren der Asche aus der Klärschlammverbrennung vermeiden will und so die Importabhängigkeit bei Erzimporten für Phosphordünger verringern könnte war u.a. Thema der vierten Erfahrungsaustauschrunde Klärschlamm am 24. November 2020.
DI Dr. Lukas Egle vom Magistrat der Stadt Wien MA 48 berichtete über verschiedene stoffliche Verwertungsszenarien von Klärschlamm-Aschen, um zukünftig ein Deponieren dieser Aschen zu vermeiden. Diese Aschen sind Endprodukt der thermischen Verwertung von Klärschlamm (Monoverbrennung) aus einem großen Einzugsgebiet mit hohen Klärschlamm-Anfall. Klärschlamm-Aschen landen in Wien aktuell noch in der Reststoffdeponie Rautenweg der MA 48. Grundsätzlich ist laut österreichischer Abfall-Hierarchie, die ein zentraler Bestandteil des Abfallrechts ist, eine Deponierung zu vermeiden bzw. verboten. Insbesondere kritische Ressourcen müssen im Kreislauf geführt werden.
Die Aschen als Rückstände des „thermisch unschädlich gemachten“ Klärschlamms, sollen deshalb in Zukunft als behördlich zugelassene Düngemittel stofflich verwertet werden. So sollen Phosphorkreisläufe geschlossen und Mineraldüngerimporte reduziert werden. Deponien können somit zukünftig wesentlich geringer belastet werden. Gleichzeitig verringert Österreich seine Abhängigkeit von Erzimporten (wie Apatit) zur Mineraldüngerherstellung. Neben der Wiedergewinnung des Phosphors soll auch der entfrachtete Sand wieder in der Baustoffindustrie landen, enthaltenes Eisen und Aluminium sollen recycelt und wieder als Fällungsmittel eingesetzt werden.
Über die Auswirkungen der Klärschlammverordnung auf die Schlammentsorgung in Deutschland, v.a. über Fragestellungen der Klärschlammbehandlung und -verwertung bei Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe, sprach Dr. Ing. Rolf Otte-Witte, Vertriebsbeauftragter der Wirbelschichtfeuerungsanlage Elverlingsen GmbH. Dies war für die Teilnehmer*innen besonders spannend, da in Österreich zwar alle Weichen für die gesetzliche Verpflichtung zum Phosphorrecycling gelegt sind, aber noch keine rechtskräftigen Maßnahmen gesetzt wurden. Otte-Witte zeigte auf, welche Maßnahmen nach Inkrafttreten der deutschen Klärschlammverordnung in unserem Nachbarland bereits umgesetzt wurden. Insbesondere wies er auf die Probleme bei den praktischen Umsetzungen hin und wie diese vermieden oder behoben werden können.
Viermal pro Jahr treffen sich Unternehmensvertreter*innen aus der Abwasser- und Abfallwirtschaft bei der Erfahrungsaustauschrunde (ERFA) „Klärschlamm“ des Cleantech-Clusters. Denn derzeit deutet vieles auf eine grundlegende Änderung der Rechtslage hin, die eine maßgebliche Auswirkungen auf die Klärschlammverwertung in Österreich haben wird. „Dies erfordert einen zeitgerechten und breiten Diskurs aller Stakeholder, den wir mit Experteninput bei unseren regelmäßigen Treffen zusätzlich anstoßen“, sagt Dorian Wessely vom Cleantech-Cluster der oö. Standortagentur Business Upper Austria, der die ERFA „Klärschlamm“ leitet. Die gemeinsam definierten Themen werden in der geschlossenen Gruppe diskutiert, um Erfahrungen und Praxiswissen zu teilen und voneinander zu lernen.
Anmeldung und Information
Neue Mitglieder sind nach Absprache mit den Teilnehmenden willkommen.
Telefonisch unter +43 732 79810-5214 oder per E-Mail
Teilnahmebetrag pro Treffen pro Unternehmen (max. 2 Personen):
Das könnte Sie auch interessieren:
Innovationen für
Gemeinschaftsverpflegung
SCCH Projekt intelligente
Trinkwassernetzwerke